Aktuelle Termine

16.02.2012
Probetraining Systemische/r OrganisationsentwicklungsberaterIn
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20.02.2012
Informationsabend zu den Coach- und NLP-Ausbildungen
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20.02.2012
Weiterbildung: Supervision für Change Berater/OE-Berater
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01.03.2012
Vortrag: Vom Experten zum Trainer - Welche Kompetenzen werden zusätzlich benötigt?
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01.03.2012
Informationsabend zur Train the Trainer Ausbildung
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08.03.2012
Informationsabend Organisationsaufstellungen für Coaching und Beratung
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14.03.2012
Probetraining NLPplus-KommunikationsberaterIn / NLP-Practitioner(DVNLP) / Systemischer Businesscoach
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02.04.2012
Weiterbildung: Aktivierendes Lernen für Trainer
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12.04.2012
Probetraining Systemische/r OrganisationsentwicklungsberaterIn
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25.04.2012
Ausbildung: Organisationsaufstellungen für Coaching und Beratung
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Ihr Ansprechpartner: Tel.: 040 / 31 79 39 00 E-Mail an info@alwart-team.de schreiben Zum Kontaktformular

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen alwart+team

A. Allgemeine Bestimmungen 

I. Geltungsbereich
alwart+team führt Kurse im Bereich Coaching, Beratungs- und Trainingsdienstleistungen sowie Weiterbildungen/offene Veranstaltungen durch und erbringt sonstige Leistungen nach gesonderter individueller Vereinbarung. Alle Leistungen werden dabei jeweils nur gemäß
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erbracht.
Die nachfolgenden Bedingungen finden auf alle Vertragsbeziehungen zwischen alwart+team und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“) Anwendung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Anders lautende Bedingungen - soweit sie nicht ausdrücklich festgelegt sind - gelten nicht.

II. Stillschweigen
Über alle vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien sowie die Inhalte aller sich hieraus ergebenden Leistungen wird Stillschweigen vereinbart.

III. Buchungen/Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden
1. Alle Kurse sind nur in der Form der Kursbeschreibung der Prospekte bzw. der Website buchbar. Eine Belegung von einzelnen Kursteilen ist nicht möglich.
2. Alle Informationen über Kurse (auch mit Preisen) in den Prospekten bzw. der Website stellen kein rechtsverbindliches Angebot dar (invitatio ad offerendum). Sie können jederzeit geändert werden.
3. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus einem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von alwart+team.

IV. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht und Verzug
1. Gegen Ansprüche von alwart+team kann der Kunde nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, wenn es auf Ansprüchen aus dem selben Vertrag beruht.
2. Kommt der Kunde durch Erhalt einer Mahnung nach Fälligkeit oder ansonsten mit Ablauf von dreißig Tagen nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug, so kann alwart+team Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz verlangen. Sollte nachweislich ein darüber hinausgehender Verzugsschaden entstanden sein, so kann dieser ebenfalls geltend gemacht werden. Falls eine Abbuchung vom Konto des Kunden per Lastschrifteinzug aufgrund mangelnder Deckung oder falsch angegebener Bankdaten nicht möglich sein sollte, hat der Kunde alwart+team die durch die Rückbelastung entstehenden Bankbearbeitungsgebühren zu erstatten.

V. Sachmängel
Für Ansprüche wegen Sachmängeln gelten die gesetzlichen Regelungen.

VI. Haftung
1. alwart+team haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt. Im Übrigen haftet alwart+team bei einfacher Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist dabei auf den typischerweise bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Kunden, soweit sie nach Erteilung des Auftrages entstehen, sind ausgeschlossen.
2. alwart+team haftet nicht für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände.
3. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Arbeitnehmer von alwart+team für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

VII. Bonuspunkte/Rabatte
1. alwart+team gewährt für einige Kurse/Dienstleistungen gemäß der jeweiligen Beschreibung im Katalog bzw. der Website Bonuspunkte.
2. Am alwart+team Bonusprogramm können alle Kunden der Firma alwart+team teilnehmen.
3. Bonuspunkte sind Rabatte auf den regulären Kurspreis gemäß Preisauszeichnung im Katalog bzw. auf der Website, die alwart+team bei der Teilnahme an Kursen aus dem Kursprogramm von alwart+team gewährt. Ein Bonuspunkt entspricht dabei dem Gegenwert von zehn Euro brutto.
4. Bonuspunkte werden dem Rechnungsempfänger erst bei vollständiger Bezahlung des Kurses gutgeschrieben.
5. Eine Barauszahlung der Bonuspunkte erfolgt nicht. Die Bonuspunkte können nur in Form eines Rabattes auf einen Kurs von alwart+team eingelöst werden.
6. Bei Teilnahme an folgenden Kursen erhält der Kunde 16 Bonuspunkte auf seinem Bonuspunktekonto gutgeschrieben:
• Systemischer Organisationsentwicklungsberater
• NLPplus-Kommunikationsberater
• NLPplus-Business-Master
• Systemische Train the Trainer-Ausbildung
• Systemischer Businesscoach
7. alwart+team behält sich vor, zusätzliche Bonuspunkte zu vergeben. Diese werden gesondert ausgewiesen.
8. Melden sich zwei Teilnehmer zu einem der vorgenannten Kurse gemeinsam an („Paarbuchung“), so gewährt alwart+team insgesamt 40 Bonuspunkte für die Mehrfachbuchung.
9. Wird einer der unter 6. genannten Kurse mindestens zwei Monate vor Beginn verbindlich gebucht und mindestens zehn Tage vor Beginn des Kurses bezahlt, so gewährt alwart+team dem Kunden zusätzlich 15 Bonuspunkte.
10. Erfolgt die Teilnahme an einem unter 6. genannten Kurse aufgrund einer Empfehlung eines anderen Kunden von alwart+team, so erhält der Empfehlende unabhängig vom Bonuspunkteanspruch des Teilnehmers 50% der ausgeschriebenen Bonuspunkte.
Voraussetzung hierfür ist, dass der Teilnehmer noch nicht in der Datenbank von alwart+team erfasst war und eine Meldung der Empfehlung an alwart+team durch den Empfehlenden erfolgt. Diese Meldung kann auch durch den Teilnehmer bei der verbindlichen Anmeldung erfolgen.
11. Bonuspunkte können auf Wunsch unmittelbar für den gebuchten Kurs eingelöst werden. Eine derartige Einlösung muss bei Buchung schriftlich angegeben werden.
Im Übrigen werden alle Bonuspunkte dem Bonuspunktekonto des Kunden bzw. des Empfehlenden für künftige Kurse gutgeschrieben.
12. Die Punkte des Bonuspunktekontos können bei der Teilnahme an weiteren Kursen aus dem Angebot von alwart+team eingelöst werden. Für alle Kurse aus dem Angebot von alwart+team gilt, dass nur maximal 50% des Kurspreises in Form von Punkten eingelöst werden können.
13. Nicht eingelöste Bonuspunkte verfallen nach zwei Jahren ab Kursende.
14. Bonuspunkte sind nur mit schriftlicher Zustimmung von alwart+team auf Dritte übertragbar (z.B. vom Rechnungsempfänger auf den Teilnehmer).
15. Bei individuellen Preisabsprachen gilt die Bonuspunkteregelung nicht.

VIII. Urheberrecht
Die Teilnehmerunterlagen sowie seitens alwart+team schriftlich verfasste Konzepte einschließlich ihrer Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch alwart+team unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

IX. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Kunden werden im Zusammenhang mit der Kursteilnahme genutzt, gespeichert und automatisiert weiterverarbeitet, jedoch nicht an Dritte weitergegeben. Der Kunde willigt in die beschriebene Speicherung und Verwendung seiner Daten ein.

X. Technologieerklärung
alwart+team sieht in der Scientology-Organisation eine Bedrohung für unsere Gesellschaft. Deswegen ist die folgende Erklärung Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen; sie wurde auch von allen Trainern und Assistenten von alwart+team abgegeben. Der Kunde erklärt, dass er nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (Gründer der Scientology-Organisation) arbeitet oder gearbeitet hat, dass er nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult wird bzw. keine Kurse und/oder Seminare bei der Scientology-Organisation besucht oder besucht hat, in denen nach der Technologie von L. Ron Hubbard gearbeitet wird.XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Erfüllungsort ist Hamburg.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist Hamburg.
3. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

B. Weiterbildungen/offene Veranstaltungen

I. Vertragsgegenstand
alwart+team führt Weiterbildungen/offene Veranstaltungen für seine Kunden im Bereich interner Multiplikatoren zum Erlernen von Methoden- und Sozialkompetenz durch.
Dazu gehören u.a. die Ausbildungen zum Systemischen Organisationsentwicklungsberater und zum Systemischen Businesscoach, die Systemische Train the Trainer-Ausbildung sowie Ausbildungen im Bereich NLP.

II. Vertragsschluss
1. Der Abschluss eines Vertrages erfolgt durch unverzügliche Bestätigung einer Buchung durch alwart+team per E-Mail oder schriftlich in sonstiger Weise. In ihr sind Informationen über den genauen Veranstaltungsort, die einzelnen Kurszeiten sowie Hotelempfehlungen enthalten.
2. Voraussetzung für die wirtschaftlich sinnvolle Durchführung eines Kurses ist eine Mindestteilnehmerzahl von fünf Personen. Sollte diese Mindestteilnehmerzahl bis 14 Tage vor der Veranstaltung nicht erreicht werden, bewirkt dies unmittelbar die Auflösung des Vertrages.
3. Die Teilnehmerhöchstzahl jedes Kurses beträgt 16 Personen. Die Reservierung der Teilnehmerplätze erfolgt in der Reihenfolge des Buchungseinganges.
4. Falls ein Kurs ausgebucht ist oder aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl nicht stattfinden kann, erfolgt ebenfalls eine Benachrichtigung per E-Mail.

III. Honorar und Zahlungsweise
Der Kunde erhält vor Kursbeginn eine Rechnung über die zu entrichtenden Entgelte, in der die Lernmittelkosten enthalten sind. Der Rechnungsbetrag ist mit Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch mit Beginn der Schulung, ohne Abzug fällig.

Kommt bei vereinbarter Ratenzahlung der Kunde mit einer Rate in Verzug, so wird die gesamte Restforderung in einer Summe sofort zur Zahlung fällig. Der Verzugszinssatz beträgt ab Fälligkeit 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB.

IV. Organisation
Die gesamte Organisation der Veranstaltung erfolgt durch alwart+team.

V. Nachschulung
Sollte der Kunde an einem Kurstag nicht teilnehmen können, so kann er die Inhalte nach seiner Wahl mit einem Assistenten von alwart+team nach Absprache und gesonderter Berechnung nachholen oder im Folgekurs kostenlos nachholen. Sofern im Folgekurs Teilnehmerplätze frei sind, kann der Teilnehmer die Inhalte in diesem kostenlos nachholen. Sollte der Kunde ein kostenloses Nachschulungsangebot nicht wahrnehmen, ist alwart+team auch bei freien Teilnehmerplätzen nicht verpflichtet, ein weiteres kostenloses Nachschulungsangebot zu machen. 

VI. Stornierung von Weiterbildungen/offenen Veranstaltungen
1. Die Stornierung eines Kurses seitens des Kunden muss schriftlich gegenüber alwart+team erklärt werden.
2. Eine Stornierung bis 43 Tage vor Kursbeginn ist kostenfrei möglich.
3. Im Falle einer Stornierung durch den Kunden erhält alwart+team
- bei einer Stornierung der Teilnahme innerhalb von 22 bis 42 Tagen vor dem Veranstaltungsbeginn 50% des vereinbarten Entgeltes,
- bei der Stornierung der Teilnahme innerhalb von 21 Tagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen des Kunden 100% des vereinbarten Entgeltes.
4. Das Recht des Kunden, im Falle der Stornierung den Nachweis über einen geringeren Schaden zu erbringen, bleibt unberührt.
5. Stornierungskosten fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird.

C. Beratungs- und Trainingsdienstleistungen für Unternehmen

I. Vertragsgegenstand
alwart+team führt spezielle Beratungs- und Trainingsdienstleistungen für Unternehmen nach gesonderter, individueller Vereinbarung durch.

II. Vertragsschluss
Der Abschluss eines Vertrages erfolgt durch die unverzügliche Bestätigung der Buchung durch alwart+team per E-Mail oder schriftlich in sonstiger Weise.

III. Honorar und Zahlungsweise
1. Der Kunde erhält nach Erbringung der vereinbarten Leistung durch alwart+team eine Rechnung über die zu entrichtenden Entgelte, in der die Lernmittelkosten enthalten sind. Der Rechnungsbetrag ist mit Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
2. Reisekosten und Spesen werden vom Kunden erstattet. Dazu gehören Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten in Höhe von 0,51€/km bzw. Bahnfahrt (1. Klasse), Flug (Business Class) oder Mietwagen (Klasse F).IV. Organisation
Die gesamte Organisation der Veranstaltung erfolgt durch den Kunden.V. Stornierung von Beratungs- und Trainingsdienstleistungen für Unternehmen
1. Stornierung durch den Kunden:
a. Die Stornierung einer Veranstaltung seitens des Kunden muss schriftlich gegenüber alwart+team erklärt werden.
b. Eine Stornierung bis 57 Tage vor Kursbeginn ist kostenfrei möglich.
c. Im Falle einer Stornierung durch den Kunden erhält alwart+team
- bei einer Stornierung der Teilnahme innerhalb von 29 bis 56 Tagen vor dem Veranstaltungsbeginn 50% des vereinbarten Entgeltes,
- bei der Stornierung der Teilnahme innerhalb von 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen des Kunden 100% des vereinbarten Entgeltes.
d. Das Recht des Kunden, im Falle der Stornierung den Nachweis über einen geringeren Schaden zu erbringen, bleibt unberührt.2. Stornierung durch alwart+team:
a. Storniert alwart+team seine vertraglich geschuldete Leistung aus zu vertretenden Gründen mit der Folge, dass der Kunde gezwungen ist, die Veranstaltung abzusagen, so haftet alwart+team außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für die bereits entstanden Aufwendungen des Kunden.
b. Darüber hinausgehende Rechtsansprüche des Kunden bestehen nicht.

D. Coaching

I. Vertragsgegenstand
alwart+team führt für den Kunden ein Coaching durch, das die Erfassung, Aufarbeitung und Optimierung der gegenwärtigen beruflichen Situation des Kunden unter Berücksichtigung außerberuflicher, insbesondere privater Aspekte zum Ziel hat.
Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Coach wird die von ihm angewandten Methoden, ihre Funktionsweisen und Zwecke sowie die Risiken und die möglichen Ergebnisse in jeder Phase der Beratung offen legen.
Der Kunde versichert, eigenverantwortlich zu handeln und handeln zu können und keine psychischen und psychosomatischen Erkrankungen zu haben.

II. Vertragsschluss
Der Abschluss eines Vertrages erfolgt durch die unverzügliche Bestätigung der Buchung des Kunden durch alwart+team.

III. Dauer, Zeit und Ort des Coaching
1. Das Coaching geht in der Regel über fünf Sitzungen zu jeweils mindestens 90 Minuten; eine Verkürzung oder Verlängerung ist nach Absprache möglich.
2. Das Coaching kann seitens des Kunden zu jeder Zeit beendet werden, seitens alwart+team bei Vorliegen eines sachlichen Grundes.
3. Die Sitzungen finden in den Räumlichkeiten von alwart+team statt.

IV. Honorar und Zahlungsweise
1. Das seitens des Kunden an alwart+team zu entrichtende Entgelt bemisst sich nach einem individuell zu vereinbarenden Stundensatz (60 Minuten). Es wird jede angefangene halbe Stunde berechnet.
2. alwart+team ist berechtigt, jeweils zum Monatsende Zwischenabrechnungen über die abgehaltenen Sitzungen vorzunehmen.
3. Alle Entgelte sind mit Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.

V. Stornierung von Sitzungen
Im Falle einer Stornierung des Termins einer Sitzung durch den Kunden erhält alwart+team
- bei Absage bis fünf Werktage vor dem vereinbarten Termin kein Entgelt,
- bei Absage bis zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin 50% des vereinbarten Entgeltes,
- bei Absage innerhalb von zwei Werktagen vor dem vereinbarten Termin 100% des vereinbarten Entgeltes.

Hamburg, 15.08.2011

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